Wer im Supermarkt Eier kauft, kennt die Situation wahrscheinlich: An der Kasse wird der Karton kurz geöffnet und ein Blick hinein geworfen. Doch dahinter steckt nicht nur die Kontrolle, ob möglicherweise ein Ei zerbrochen ist. Für den kurzen Check gibt es noch einen weiteren Grund.
Der Einkauf ist fast geschafft, die Waren liegen auf dem Kassenband – doch beim Eierkarton hält der Kassierer kurz inne und öffnet die Packung. Viele Kunden dürften vermuten, dass damit lediglich überprüft werden soll, ob alle Eier heil sind. Tatsächlich spielt das eine Rolle, doch die Kontrolle dient auch einem anderen Zweck.
Deshalb wird der Eierkarton an der Kasse geöffnet
Auch ALDI Nord hat sich zu der gängigen Praxis geäußert. „Die Eierkartons werden geöffnet, um zu kontrollieren, ob alle Eier vorhanden und nicht beschädigt sind“, erklärte eine Unternehmenssprecherin gegenüber „t-online“.
Doch gleichzeitig soll der Blick in die Packung verhindern, dass darin andere Waren versteckt und unbezahlt aus dem Geschäft gebracht werden. Denn offenbar haben sich Ladendiebe in der Vergangenheit durchaus kreative Methoden einfallen lassen. So wurden beispielsweise Eier aus dem Karton genommen und durch kleinere Produkte wie Haarspray-Dosen ersetzt. Mit einem kurzen Blick lässt sich an der Kasse schnell feststellen, ob sich tatsächlich nur Eier in der Verpackung befinden.
Eine ähnliche Kontrolle kann es laut ALDI Nord auch bei Zeitschriften geben. „Hier wird kontrolliert, ob zwischen den Seiten keine andere Zeitung oder Zeitschrift steckt“, erklärt das Unternehmen gegenüber „t-online“. Dabei stehe jedoch nicht automatisch jeder Kunde unter Verdacht: „Dabei gehen wir nicht davon aus, dass der Kunde die Zeitschrift stehlen möchte.“
Nicht jede Kontrolle ist erlaubt
Hinter solchen Maßnahmen steckt ein ernstes Problem für den Handel: Durch Ladendiebstähle entstehen Einzelhändlern jedes Jahr hohe finanzielle Schäden. Dennoch hat das Personal bei Kontrollen keine freie Hand.
Während ein Eierkarton oder eine Zeitschrift kurz überprüft werden kann, dürfen Mitarbeiter beispielsweise nicht ohne Weiteres die persönlichen Taschen eines Kunden durchsuchen. Für eine solche Kontrolle gelten deutlich strengere Voraussetzungen. Ohne konkreten Verdacht kann eine eigenmächtige Taschenkontrolle die Persönlichkeitsrechte des Kunden verletzen.